Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 7/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Internationaler Straßengüterverkehr: Haftung für Diebstahl bei Benutzung eines stark frequentierten aber unbewachten Rastplatzes; Pflicht zum Einsatz eines zweiten Fahrers zur Vermeidung von Lenkzeitbeschränkungen - hier abgelehnt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Notwendige Sicherheitsvorkehrungen des Transportunternehmers zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten; Haftung eines Spediteurs wegen grober Fahrlässigkeit aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Voraussetzung ...
- Judicialis
CMR Art. 29
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
CMR Art. 29
Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen bei Transport durch Oberitalien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 23 Abs. 3; CMR Art. 29
Pflicht des Frachtführers zu einer Routenplanung, die Pausenzeiten der Fahrerer auf sicheren Parkplätzen ermöglicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 11.11.2005 - 5 O 40/04
- LG Rottweil, 26.07.2006 - 5 O 40/04
- OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 7/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 1136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 131/95
Grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers bei Transport diebstahlsgefährdeter Güter …
Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 7/06
Grobe Fahrlässigkeit liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste ( BGH, WM 1998, 174 ff. ).